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Der Tarifabschluss für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen 2023 hat viele Details. Die GEW berät alle Mitglieder und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Der Abschluss im Überblick
Das Wichtigste auf einen Blick:
Gewerkschaften und Arbeitgeber einigten sich auf ein Tarifergebnis, von dem 2,5Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und damit auch die Kolleginnen und Kollegen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst profitieren.Kernelemente des Abschlusses sind eineInflationsausgleichzahlungund eineGehaltserhöhung:
- Juni 2023: einmalig 1.240 Euro Inflationsausgleich, steuer- und abgabenfrei
- Juli 2023 bis Februar 2024: monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Eurosteuer- und abgabenfrei
- Ab März 2024:Erhöhung der Tabellenwerte um200 Euro Sockelbetrag plus weitere 5,5 Prozent.Ist diese Erhöhung geringer als 340 Euro, wird der Tabellenwert stattdessen um 340 Euro erhöht.
- Die Laufzeit beträgt 24 Monate.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat bereits angekündigt, im Bundestag die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu beantragen.
Bis zum Tarifabschluss war es ein langer Weg, der vonvier intensiven Verhandlungsrunden und einer Schlichtunggeprägt war.
Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen
Für wen gilt der Abschluss?
Die Entgelterhöhungen und das gestaffelte Inflationsausgleichsgeld gelten für circa 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und den Kommunen. In der GEW sind das vor allem die Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst. Weitere Beschäftigte profitieren indirekt vom Tarifergebnis. Das trifft dann zu, wenn der Arbeitgeber den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) anwendet oder sich an ihm orientiert, wie zum Beispiel einige kirchliche oder freie Träger.
Der Tarifabschluss giltnichtfür die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Für diese Kolleginnen und Kollegen verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber im Herbst 2023 über mehr Gehalt.
Was bedeutet das Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst?
Das Ergebnis gilt für alle Beschäftigten, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt – und damit natürlich auch für die Kolleginnen und Kollegen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst. Auch sie profitieren von den nun verhandelten Gehaltserhöhungen von 200 Euro (Sockelbetrag) plus5,5 Prozent ab dem 1. März 2024. In der Zwischenzeit erhalten auch sieeinenInflationsausgleich in Höhe von 1.240 Euro im Juni 2023 sowie die monatlichen Sonderzahlungen von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024.
Die SuE-Zulagen sowie die Regenerations- und Umwandlungstage, die wir in der Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst 2022 erkämpft haben, bleiben selbstverständlich erhalten und werden nicht mit dem Tarifabschluss 2023 verrechnet!
Die Berliner Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst profitieren nicht vom Tarifergebnis, denn für sie gilt der TV-L (s. die Frage „Gilt der Tarifabschluss auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder?“)
Wie viel mehr Gehalt bekomme ich und wann?
Alle Beschäftigten erhalten noch 2023 eingestaffeltesInflationsausgleichsgeld.Es wirkt sich aber nicht auf die Tabellenwerte aus. Deshalb ist es wichtig und gut, dass die Gewerkschaften auch eine dauerhaft wirkende starke Lohnerhöhung durchsetzen konnten. Die Gehälter werden zum 1. März 2024erhöht. Zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag), hinzu kommen 5,5 Prozent. Fällt die prozentuale Gehaltserhöhung geringer aus als 340 Euro, erhalten Beschäftigte die vollen 340 Euro.
- Juni 2023:einmalig 1.240 Euro Inflationsausgleich
- Juli 2023 bis Februar 2024:monatliche Sonderzahlung 220Euro
- Ab März 2024:200 Euro Festbetrag plus weitere 5,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 340 Euro
Für eine*n Erzieher*in in der Entgeltgruppe S 8a, Stufe 5 bedeutet das eine langfristig wirkende Gehaltssteigerung um 11,1 Prozent. Für eine*n Sozialarbeiter*in in der Entgeltgruppe S 11b, Stufe 4 sind es 10,6 Prozent. Eine Kitaleitung in Entgeltgruppe S 13, Stufe 4 hat dann 10,5 Prozent mehr.Die Gehälter von Kinderpfleger*innen und Beschäftigten im handwerklichen Erziehungsdienst in der Entgeltgruppe S 4, Stufe 3 steigen im März 2024 um 12,3 Prozent.
Welche Laufzeit wurde vereinbart?
Gewerkschaften und Arbeitgeber haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024vereinbart. Diese Laufzeit von 24 Monaten,ab 1.1.2023 gerechnet, bezieht sich auf die Entgelttabellen und auf den Zeitraum, in dem die Entgelttabellen nicht gekündigt werden können. In dieser Zeit herrscht Friedenspflicht. Das heißt es darf nicht für weitere Lohnerhöhungen gestreikt werden. Ab dem1. Januar 2025 steht die nächste Tarifrunde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen an.
Was bedeutet das Tarifergebnis für die Weiterbildung?
Die Beschäftigten in der Weiterbildung arbeiten bei vielen unterschiedlichen Trägern. Viele fragen sich: Was hat das neue Tarifergebnis mit mir zu tun?
Beschäftigte der VHS und des Goethe-Instituts profitieren direkt
Viele Beschäftigte anVolkshochschulensind von dem kommunalen Arbeitgeber angestellt. Für sie gilt der TVöD automatisch. Konkret bedeutet dies für eine*n angestellte Kursleiter*in an einer kommunalen Volkshochschule in der Entgeltgruppe TVöD EG 11 Stufe 3, dass ihr*sein Bruttogehalt zum 1. März 2024 um 448 Euro steigt, das sind 10,39 Prozent mehr.
Vorher profitiert sie*er von denInflationsausgleichszahlungen:1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro – netto wie brutto.
BinGoethe-Instituterfolgt eine dynamische Inbezugnahme auf den TVöD. Das hat die GEW 2021 in Verhandlungen für den Eigenmittelbereich des Goethe-Instituts erreicht. Bei einigen kirchlichen Bildungsträgern wird häufig über die KAVOs (Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung) der TVöD in Bezug genommen – die Beschäftigten sind hier also nur indirekt vom Ergebnis betroffen.
Aber: insgesamt profitieren nur wenige Beschäftigte in der Weiterbildung
Leider sind noch immer viele Beschäftigte in der Weiterbildung von atypischer Beschäftigung betroffen: gut 70 Prozent der fast 700.000 Beschäftigten in der Weiterbildung sind sogenannte Soloselbstständige, knapp 14 Prozent sind angestellt und gerade einmal gut 2 Prozent beamtet. Der TVöD greift nur bei angestellten und beamteten Personen, deshalb lauten die zentralen Forderungen der GEW: Dauerstellen für Daueraufgaben und Tariftreue für alle Weiterbildungsbereiche!
Daher: Weiterkämpfen lohnt sich!
Um angemessene Löhne und insgesamt gute Arbeitsbedingungen in der Weiterbildungsbranche flächendeckend zu erreichen und den immer größer werdenden Fachkräftemangel durch Abwanderung in andere Bildungsbereiche zu stoppen, müssen wir zusammen weiterkämpfen. Es bedarf gesetzlicher Regelungen, die den Wettbewerb unter den Trägern nicht über den Preis, sondern über die Qualität steuern.
So konnten wir für das pädagogische Personal im SGB II und SGB III Bereich bereits einen Mindestlohn Weiterbildung erwirken. Aber: Die Gewerkschaften können nur gemeinsam mit den Beschäftigten die Arbeitsbedingungen verbessern, sei es in Haustarifverträgen oder in einem Branchentarifvertrag. Eintreten und kämpfen lohnt sich also!
Tarifverträge in der Weiterbildung jetzt!
Zusätzlich zu vergleichbaren Gehältern bedeutet das unter anderem eine verbindliche Obergrenze der wöchentlichen Unterrichtsstunden, geregelte Vor- und Nachbereitungszeiten sowie klare Eingruppierungsregelungen. Vor diesem Hintergrund ist klar: Es braucht Tarifverträge, die Bezahlung und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten in der Weiterbildung umfassend regeln. Je mehr Kolleginnen und Kollegen sich organisieren und engagieren, desto mehr können die Gewerkschaften für sie durchsetzen.
Fragen zum Inflationsausgleich
Was wurde zum Inflationsausgleich vereinbart?
Gewerkschaften und Arbeitgeber einigten sich für die Beschäftigten auf ein Inflationsausgleichsgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro. Dieses wird in mehreren Schritten ausgezahlt. Zunächst erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 1.240 Euro im Juni 2023. Anschließend erhalten sie von Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 220 Euro. Das Inflationsausgleichsgeld kommt steuer- undabgabenfrei direkt bei den Beschäftigten an.
Weil die Beschäftigten dringend und deshalb möglichst bald mehr Geld brauchen, ist es gut, dass bereits im Juni 2023 ein großer Betrag ausgezahlt wird. Das hilft, die schlimmste soziale Härte abzufedern. Die Gewerkschaften hatten zuvor immer wieder Kritik an Einmalzahlungen formuliert, da sie nur einmal gezahlt werden. Nach der Auszahlung aller Teilbeträge des Inflationsausgleichs folgt nun aber eine dauerhaft hoheSteigerung der Gehälter. So wird dieses Problem der langen Wartezeit auf langfristig wirkende Gehaltssteigerungenabgemildert. Gleichzeitig bleibt es ein Problem: Die Rente wird geringer ausfallen, als wenn die tabellenwirksame Tariferhöhung bereits ein Jahr früher erfolgen würde.
Wer erhält das Inflationsausgleichsgeld?
Grundsätzlich erhalten alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD)das Inflationsausgleichsgeld. Es wird in zwei Schritten ausgezahlt. Bei beiden Schritten müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit Beschäftigte das Inflationsausgleichsgeld erhalten.Auszubildende (TVAöD) und Praktikant*innen (TVPöD) erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 620 Euro sowie monatlich 110 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024.
Das sogenannte Inflationsausgleichsgeld 2023, das im Juni in Höhe von 1.240 Euro ausgezahlt wird, erhalten Beschäftigte unter folgenden Bedingungen.Erstens muss ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden haben. Zweitens müssen die Beschäftigten an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt haben.
Die monatlichen Sonderzahlungen, die von Juli 2023 bis Februar 2024 ausgezahlt werden, erhalten die Beschäftigten mit dem Entgelt des jeweiligen Monats. Anspruch haben diejenigen, bei denen in dem entsprechenden Monat ein Arbeitsverhältnis besteht und die an mindestens einem Tag im Monat gearbeitet haben.
Beschäftigte im Mutterschutz, in der Entgeltfortzahlung oder die Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben und auf die die oben genannten Voraussetzungen zutreffen, haben ebenfalls Anspruch auf den Inflationsausgleich 2023 und die monatlichen Sonderzahlungen.
Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten den Inflationsausgleich. Sie erhalten sowohl das Inflationsausgleichsgeld 2023 wie auch die monatlichen Sonderzahlungen anteilig. Stichtag für ersteres ist ihr Beschäftigungsumfang am 1. Mai 2023. Für die monatliche Sonderzahlung ist ihr Beschäftigungsumfang am 1. Tag des jeweiligen Monats entscheidend. Bei Fragen können sich GEW-Mitglieder an ihren jeweiligenLandesverbandwenden.
Beschäftigte, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, werden hinsichtlich des Inflationsausgleichsgeldes und der monatlichen Sonderzahlungen wie Teilzeitbeschäftigte behandelt.
Bekomme ich das Inflationsausgleichsgeld, wenn ich in Elternzeit bin?
Das kommt darauf an. Auch bei der Elternzeit ist der 1. Mai 2023 der Stichtag. An diesem Tag muss ein Arbeitsverhältnis bestehen. Außerdem muss mindestens an einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Beschäftigte, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 in in Elternzeit sind, haben keinen Anspruch. Wer hingegen die Voraussetzungen erfüllt und ab dem 1. Mai 2023 nicht mehr in Elternzeit ist, hat Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld im Juni 2023.Leider waren die Arbeitgeber nicht bereit, auch Eltern in Elternzeit vollständig bei der Inflationsprämie zu berücksichtigen.
Beschäftigte, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, werden hinsichtlich des Inflationsausgleichsgeldes und der monatlichen Sonderzahlungen wie Teilzeitbeschäftigte behandelt.
Für die Berechnung der monatlichen Sonderzahlung ist der Beschäftigungsumfang im jeweiligen Monat maßgeblich.
Was bekommen Beschäftigte in Teilzeit?
Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten den Inflationsausgleich. Sie erhalten sowohl das Inflationsausgleichsgeld im Juni 2023 wie auch die monatlichen Sonderzahlungen anteilig entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs. Maßgeblich für die Berechnung zum Inflationsausgleichsgeld ist der Beschäftigungsumfang am 1. Mai 2023, für die monatlichen Sonderzahlungen die Verhältnisse am ersten Tag des jeweiligen Bezugsmonats. Bei Fragen können sich GEW-Mitglieder an ihren jeweiligenLandesverbandwenden.
Beschäftigte, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, werden hinsichtlich des Inflationsausgleichsgeldes und der monatlichen Sonderzahlungen wie Teilzeitbeschäftigte behandelt.
Weitere Fragen
Was bekommen die Auszubildende und Praktikant*innen?
Die Auszubildendensowie Praktikantinnen und Praktikanten im Anerkennungsjahr des öffentlichen Dienstes (TVAöD bzw. TVPöD) profitieren auch vom Tarifabschluss. Sie erhalten im Juni das steuerfreie Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 620Euro sowie von Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 110 Euro. Ab dem 1. März 2024werden die Ausbildungs- und Praktikant*innenentgelte um 150Euro erhöht.
Die Übernahmeregelung nach §16a TVAöD für Auszubildende wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Was hat sich bei den Möglichkeiten zur Altersteilzeit getan?
Die Altersteilzeitregelungen in den Tarifverträgen zur flexiblen Arbeitszeit für ältere Beschäftigte (TVFlexAZ VKA und TV FALTER Bund) sind Ende des Jahres 2022 ausgelaufen. Die Gewerkschaften wollten die tariflichen Regelungen wieder in Kraft setzen und verlängern. Leider konnten sie sich an diesem Punkt nicht durchsetzen. Die Arbeitgeber waren nicht dazu bereit. Für die Gewerkschaften ist das unverständlich, denn die tariflichen Regelungen tragen dazu bei, dass Beschäftigten gesund bis zur Rente arbeiten können.
Was bedeutet der Tarifabschluss für Beschäftigte bei freien Trägern oder der Kirche?
Der Tarifabschluss wirkt indirekt auch für die Beschäftigten bei freien Trägern oder der Kirche. Denn viele Träger orientieren sich am TVöD. Ob das Tarifergebnis für die Beschäftigten gilt, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber den TVöD anwendet oder in den Arbeitsvertragsrichtlinien darauf Bezug nimmt. Bei Unklarheiten können sich GEW-Mitglieder von ihremLandesverbandberaten lassen.
Gilt der Tarifabschluss auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder?
Nein. Für den öffentlichen Dienst der Länder haben die Gewerkschaften 2021 ein Tarifergebnis erzielt, das bis September 2023 gilt. Im Herbst 2023 beginnt die Tarifrunde für diese Kolleginnen und Kollegen. Sie betrifft neben angestellten Lehrkräften auch. die Beschäftigten in den Schulhorten einiger Bundesländer und bei den Kita Eigenbetrieben in Berlin.
Woher kommt die SuE-Zulage?
Viele Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten seit dem 1. Juli 2022 eine monatliche Zulage. Diese kommt zusätzlich zum Bruttogehalt! Die Zulage setzten die Gewerkschaften in der Tarifrunde für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst im Frühjahr 2022 durch. Kolleginnen und Kollegen in der S 2 bis S 11a erhalten eine monatliche SuE-Zulage von 130 Euro. Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen und Heilpädagog*innen in der S 11b, S 12, S 14, S 15 Fallgruppe 6 erhalten 180 Euro monatlich.
Wenn sie ihre Zulage anteilig in weitere freie Tage umwandeln, reduziert sich diese. Gleiches gilt für Teilzeitkräfte.
Was ist mit den Beamt*innen?
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach dem Tarifabschluss angekündigt, im Bundestag die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu beantragen. Dazu ist eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes durch das Parlament nötig. Die Besoldung der Kommunalbeamtinnen und -beamten richtet sich nach den Landesbesoldungsgesetzen. Für sie ist die im Herbst 2023 beginnende Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder wichtig.
Was wurde sonst noch vereinbart?
Den Gewerkschaften war es in dieser Tarifrunde besonders wichtig zu sagen: Es gibt nur einen öffentlichen Dienst. Wir halten zusammen. Deshalb haben sie keine Sonderforderungen erhoben. In den Verhandlungen versuchten die Arbeitgeber immer wieder, Sonderregelungen für bestimmte Branchen durchzusetzen. Den Gewerkschaften ist aber gelungen, diese abzuwenden.
Woher kommt die SuE-Zulage?
Viele Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten seit dem 1. Juli 2022 eine monatliche Zulage. Diese kommt zusätzlich zum Bruttogehalt! Die Zulage setzten die Gewerkschaften in der Tarifrunde für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst im Frühjahr 2022 durch. Kolleginnen und Kollegen in der S 2 bis S 11a erhalten eine monatliche SuE-Zulage von 130 Euro. Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen und Heilpädagog*innen in der S 11b, S 12, S 14, S 15 Fallgruppe 6 erhalten 180 Euro monatlich.
Die Zulage kann in einem bestimmten Umfang in weitere freie Tage umgewandelt werden.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Tarifvertragsparteien einigten sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 17. Mai 2023. Nach Ablauf der Erklärungsfrist beginnen die Redaktionsverhandlungen. In diesen wird der genaue Wortlaut der Änderungstarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern abgestimmt.
Die GEW nutzt diese Zeit, um mit ihren Mitgliedern über das Tarifergebnis zu diskutieren. Die Landesverbände laden ihre Mitglieder zu lokalen und regionalen Versammlungen und Videokonferenzen ein, um gemeinsam den Tarifabschluss zu bewerten.
Durch die Laufzeit von 24 Monaten beginnt die nächste Tarifrunde TVöD im Frühjahr 2025. Dann verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber wieder über eine Gehaltserhöhung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen.
Der Tisch
Diskussion geschlossen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für eure Kommentare und euer Engagement. Die GEW Online-Redaktion hat die Kommentarfunktion jetzt abgeschaltet. Die brennenden Fragen sind beantwortet. Für alle weiteren Fragen und individuellen Beratungen, kannst du dich jederzeit an deinenGEW-Landesverbandwenden.
Alles zu #ProfisbrauchenMEHR
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- Was ist der TVöD?
FAQs
Was versteht man unter gew? ›
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist eine Gewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund mit Sitz in Frankfurt am Main und einem „Parlamentarischen Verbindungsbüro“ in Berlin. Die GEW ist föderal organisiert und besteht aus 16 Landesverbänden.
Welche Gewerkschaft Lehrer NRW? ›VBE - Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW.
Wie viel gew? ›Der Mindestbeitrag beträgt immer 0,6 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD. Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrags. Freiberuflich Beschäftigte zahlen 0,55 Prozent des Honorars.
Wie viel verdient ein Lehrer a14 NRW? ›Die Vergütung von Grundschullehrern und Grundschullehrerinnen richtet sich in der Regel nach den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 sowie nach der Berufserfahrung. Damit verdienen sie etwa zwischen 3.600 und 6.000 Euro brutto im Monat.
Wann kommt a13 für alle Lehrer NRW? ›Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I der Besoldungsgruppe A 12 kraft Gesetzes in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet.
Sind Lehrer in NRW Beamte? ›In der Regel werden die Lehrkräfte verbeamtet. Auch wenn die Verbeamtung der Regelfall ist, verfügt NRW gleichwohl über ca. 32.000 tarifbeschäftigte Lehrkräfte bei insgesamt knapp 200.000 Lehrkräften.
Wie viel verdient ein Schulleiter in NRW? ›Was verdient ein Schulleiter Gymnasium NRW? Grundschule (Besoldungsstufe A13): ab 3.700 Euro brutto im Monat. Realschule (Besoldungsstufe A13): ab 3.700 Euro brutto im Monat. Hauptschule (Besoldungsstufe A13): ab 3.700 Euro brutto im Monat.
Welche Lehrer in NRW künftig mehr Geld erhalten? ›Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in der Besoldungsgruppe A 12 eine (ruhegehaltfähige) Zulage in Höhe von 115 Euro, die bereits Anfang des kommenden Jahres zur Auszahlung kommen soll. Diese Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August – und zwar ab 1.
Was verdient ein Gymnasiallehrer in NRW netto? ›Region | Einstieg | Gültigkeit |
---|---|---|
Nordrhein-Westfalen | 4463.40 € | 01.01.2021 - 30.11.2022 |
Rheinland-Pfalz | 4107.31 € | 01.01.2021 - 30.11.2022 |
Saarland | 4179.79 € | 01.01.2021 - 30.11.2022 |
Sachsen | 4258.76 € | 01.01.2021 - 30.09.2021 |
Derzeit bekommen Lehrkräfte an Grundschulen, Haupt- und Realschulen eine Besoldung nach A 12. Das sind derzeit zum Einstieg 3.879,75 Euro. Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und berufsbildenden Schulen sind hingegen in der Besoldungsgruppe A 13. Das sind auf der untersten Stufe derzeit 4.352,21 Euro.
Wie viel verdient ein angestellter Lehrer in NRW? ›
Als tariflich angestellte /-r Lehrer /-in kannst du mit einem Gehalt von 3.490,32 Euro brutto im Monat rechnen. Auch hier wirst du mit steigender Berufserfahrung besser bezahlt. Dein Höchstgehalt liegt bei 5.166,12 Euro brutto im Monat.
Wie viel verdient ein Grundschullehrer in NRW netto? ›Region | Einstiegsgehalt | Gültigkeit |
---|---|---|
Hessen | 3529.90 € | 01.01.2021 - 31.07.2022 |
Mecklenburg-Vorpommern | 3520.65 € | 01.01.2021 - 30.11.2022 |
Niedersachsen | 3774.08 € | 01.01.2021 - 30.11.2022 |
Nordrhein-Westfalen | 3824.06 € | 01.01.2021 - 30.11.2022 |
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 NBG darf in das Beamtenverhältnis als andere Bewerberin oder anderer Bewerber nur berufen werden, wer noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet hat.
Wie lange kann man in NRW verbeamtet werden? ›Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Höchstaltersgrenze pro Kind um 3 Jahre, bei mehreren Kindern um maximal 6 Jahre zu erhöhen. Schwerbehinderte können bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres verbeamtet werden.
Wie viel Prozent der Lehrer sind verbeamtet NRW? ›Nach der Studie ist jede fünfte der fast 200.000 Lehrkräfte in NRW nicht verbeamtet.
Wer ist der Dienstherr bei Lehrern NRW? ›Lehrkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen sind Angehörige des öffentlichen Dienstes. Ihr Dienstherr/Arbeitgeber ist das Land Nordrhein-Westfalen.
Welche Gewerkschaft ist die richtige? ›Welche Gewerkschaft für Dich in Frage kommt, hängt von der Branche ab, in der Du beschäftigt bist. Beispielsweise vertritt die IG Metall die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie, der Stahlindustrie, der Holz- und Kunststoffindustrie, der Textilindustrie im Handwerk und in weiteren Branchen.
Wo sind Lehrer in NRW angestellt? ›Auch wenn Lehrer*innen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich verbeamtet werden sollen, sind sehr viele Beschäftigte in Schulen angestellt. Das Arbeitsverhältnis von Tarifbeschäftigten wird durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt.
Wer ist Dienstherr Beamte NRW? ›Das Beamtenrecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Deswegen finden beamtenrechtliche Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht statt. Unmittelbarer Beamter ist derjenige, dessen Dienstherr die Bundesrepublik Deutschland oder ein Bundesland ist.
Welches Schulamt ist zuständig NRW? ›Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr. Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter.
Wer ist mein Arbeitgeber als Lehrer in BW? ›
Arbeitgeber der gemäß § 38 Abs. 1 des Schulgesetzes - SchG - im Dienst des Landes stehenden Lehrer an öffentlichen Schulen, also auch an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen, ist das Land als Dienstherr, handelnd durch die weitere Beteiligte.
Welche Gewerkschaft ist die stärkste? ›Die größten Einzelgewerkschaften sind die Industriege- werkschaft Metall (IG Metall) und die Vereinte Dienst- leistungsgewerkschaft (ver. di), die zusammen fast 70 Prozent der Mitglieder aller DGB-Gewerkschaften ver- treten.
Was sind die 5 größten Gewerkschaften in Deutschland? ›Name | gegr. | Mitglieder |
---|---|---|
IG Metall | 1949 | 2.262.661 |
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft | 2001 | 1.987.336 |
IG Bergbau, Chemie, Energie | 1997 | 637.623 |
IG Bauen-Agrar-Umwelt | 1996 | 254.525 |
Beratung und gerichtliche Vertretung bei Fragen oder Problemen zum Arbeits- und Sozialrecht. Kostenloser Lohnsteuerservice durch Ehrenamtliche. Kostenlose telefonische Erstberatung zum Mietrecht. Infos und Beratung in Fragen rund um die Rente.
Wie viel verdient ein Lehrer in NRW netto? ›Netto wird der Unterschied allerdings deutlicher: Während einer verbeamteten Lehrkraft in Nordrhein-Westfalen 3.157,70 Euro netto im Monat übrig bleiben, verdienen tariflich angestellte Lehrer /-innen nur 2.587,77 Euro netto im Monat. Der Gehaltsunterschied steigt im Nettoverdienst also auf 569,93 Euro im Monat an.
Werden alle Lehrer verbeamtet NRW? ›Lehrer*innen an öffentlichen Schulen des Landes sind in der Regel Beamt*innen. Für die Verbeamtung müssen sie die für ihre Laufbahn erforderliche Befähigung besitzen und die weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sind Lehrkräfte Tarifbeschäftigte.
Was ist ein sehr gutes Gehalt? ›Viele Menschen definieren ein gutes Gehalt danach, wie viel sie im Vergleich zu anderen Menschen verdienen. Laut Statistik liegt das Durchschnittseinkommen in Deutschland bei 47.700 € im Jahr. Wer mehr verdient, erhält statistisch betrachtet ein überdurchschnittlich gutes Einkommen.
Wie viel verdient man als Grundschullehrer Netto NRW? ›Region | 1. Quartil | 3. Quartil |
---|---|---|
Bonn | 3.459 € | 5.141 € |
Dortmund | 2.973 € | 4.418 € |
Duisburg | 3.303 € | 4.909 € |
Düsseldorf | 3.549 € | 5.275 € |